Kennen Sie das?
In Ihrem Betrieb werden regelmäßig wirkstoffhaltige Köder zur Prävention gegen Schadnager eingesetzt? Diese Strategie könnte bald der Vergangenheit angehören! Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) spricht sich aktuell für ein Verbot der prophylaktischen Befallsunabhängigen Dauerbeköderung, genannt BUD, aus.
Dieses würde demnach ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten. Ab dann dürften antikoagulante (toxische) Köder nur noch bei explizit nachgewiesenem Schädlingsbefall ausgelegt werden.
Was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen?
Mit einer möglichen Zulassungsänderung wird die Verwendung von Antikoagulanzien stark eingeschränkt. Giftköder dürften dann künftig nur noch bei nachweislichem Befall, zeitlich begrenzt, verwendet werden – die bisher gängige Dauerbeköderung zur Prävention ist dann nicht mehr erlaubt.
Sind Sie bereit für den Wechsel?
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Ihre Schädlingsbekämpfung zukunftssicher zu gestalten! Gift raus, digital rein!