Blogeintrag
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) spricht sich aktuell für ein Verbot der prophylaktischen Befallsunabhängigen Dauerbeköderung, genannt BUD, aus. (Quelle: https://tinyurl.com/29up7kb9 ) Dieses würde demnach ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten. Ab dann dürften antikoagulante (toxische) Köder nur noch bei explizit nachgewiesenem Schädlingsbefall ausgelegt werden.
Was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen?
Mit einer möglichen Zulassungsänderung wird die Verwendung von Antikoagulanzien stark eingeschränkt.
Giftköder dürften dann künftig nur noch bei nachweislichem Befall, zeitlich begrenzt, verwendet werden – die bisher gängige toxische Dauerbeköderung zur Prävention ist dann nicht mehr erlaubt.
Überprüfen der aktuelle Nager-Monitoring-Lösung:
Arbeiten Sie mit wirkstoffhaltigen Ködern (innen und/oder außen)? Wenn ja, sind wir der erfahrene Partner an Ihrer Seite. Mit unserer langjährigen Expertise im digitalen Schädlingsmonitoring bieten wir Ihnen nachhaltige Lösungen, die Sie sicher und effizient auf die zu erwartende Gesetzesanforderungen vorbereiten. Immer mehr unserer Kund:innen setzen bereits auf smartes, digitales Permanentmonitoring von Anticimex und profitieren so schon heute von zukunftssicherer Technologie.
Sind Sie bereit für den Wechsel?
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Ihre Schädlingsbekämpfung zukunftssicher zu gestalten! Gift raus, digital rein!